Erbrecht

Ein enger Verwandter ist gestorben und hat Sie in seinem Testament als Erbe eingesetzt? Sie sind sich nicht darüber im Klaren, ob Sie die Erbschaft annehmen möchten oder wer die Pflichtteilsberechtigten sind und was ihnen zusteht?

Oder beabsichtigen Sie selbst, ein Testament zu errichten und wissen nicht, wie Sie Ihr Hab und Gut an den Richtigen vermachen können?

Sie wollen sicherstellen, dass Ihr Partner auch nach Ihrem Ableben gut versorgt ist?

Und was ist mit der Erbschaftssteuer, wer muss diese wann und in welcher Höhe bezahlen?

Vor jeder erbrechtlichen Beratung ist es unabdingbar, dass das gesetzliche Erbrecht im Detail geprüft wird. Erst wenn das gesetzliche Erbrecht bekannt ist, kann über den Inhalt eines Testaments sinnvoll nachgedacht werden.

Und wenn wir schon beim Thema sind: Die Themen Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung gehören bei uns zu jeder erbrechtlichen Beratung dazu!

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